Hinterlegungspflicht erfüllt
CK - Washington. Die Erfüllung der Hinterlegungspflicht nach 17 USC §408 für unveröffentlichte audiovisuelle Ausstrahlungen vereinfacht sich mit dem Inkrafttreten einer neuen Verordnung der Library of Congress, der Kongressbibiliothek, von heute. Nach der Verordnung darf sich die Library selbst bedienen, indem sie audiovisuelle Ausstrahlungen aufnimmt. Damit im Hinblick auf die Hinterlegungspflicht und die Anmeldung von Werken veröffentlichter und unveröffentlichter Art aufgrund dieser Selbsthilfe keine Verwirrung eintritt, wird auf zwei neuen Webseiten mitgeteilt, welche Aufnahmen die Library in ihre Sammlung aufgenommen hat: http://www.loc.gov/rr/record für Tonwerke und http://www.loc.gov/rr/mopic für audiovisuelle. Die Änderungen betreffen 37 Code of Federal Regulations Part 202.