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Donnerstag, den 28. Okt. 2004

Faxverbot verlängert

 
CK - Washington.   Das Bundeskommunikationsaufsichtsamt FCC, das sein Bestehen dem deutschen Erfinder Emil Berliner verdankt, der hier das erste Telefon entwickelte, hat heute den Beschluss verkündet, das Faxspamverbot ein weiteres Jahr aufrecht zu erhalten. Berliner erfand auch die flache Schallplatte, das Mikrofon, das Grammophon und glücklicherweise auch die Schalldämmplatte und gründete die Deutsche Grammophon - weitere Verdienste, die zahlreichen Ämtern und Gerichten Beschäftigung garantieren.

Mit der Washingtoner Kanzlei Berliner, Corcoran & Rowe, LLP ist nicht Emil, der Erfinder, verbunden, sondern sein mehr politisch orientierter Enkel Henry.



Klage wegen Guantanamo

 
CK - Washington.   Die Klageschrift von vier Guantanamo-Häftlingen vor dem Bundesgericht erster Instanz in Washington befindet sich bei Findlaw. Die Kläger Shafiq Rasul, Asif Iqbal, Rhuhel Ahmed und Jamal Al-Harith, allesamt Bürger des Vereinigten Königreichs, verlangen einen Schadensersatz von jeweils mindestens $10 Mio. von Verteidigungsminister Donald Rumsfeld und anderen Beklagten wegen behaupteter Verletzungen des Alien Tort Claims Act, des V. und VIII. Verfassungszusatzes, der Genfer Konventionen und des Religious Freedom Restoration Act.

Eine Pressemeldung vom Center for Constitutional Rights besagt, dass das Center die Klage als Mit-Klägervertreter einreichte.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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