CK - Washington. Anfangs musste man die Anweisungen drei Mal lesen, weil sie zu einfach schienen:
/John Doe/ reicht als Unterschrift auf elektronisch eingereichten Markenanträgen und hat sich bewährt. Wer unter der elektronischen Signatur mehr versteht oder erwartet, sieht sich beim
Markenamt getäuscht.
Weil es viele nicht glauben wollten, hatte das Markenamt einen Verordnungsentwurf zur öffentlichen Kommentierung vorgelegt, in dem eben dies bestätigt wird. Der Entwurf ist nun samt Kommentierungen und verabschiedeten Regelungen
öffentlicht einsehbar. Der Nutzen der Kommentare wird aus dem Dokument offensichtlich. So hat eine Stellungnahme das Amt dazu bewegt, fehlerhafte Unterschriften des obigen Typs
S-signature als nicht fristfatal zu betrachten, wenn erkennbar bleibt, wer wohl unterschrieben haben könnte.
Grundsätzlich ist bei Markenanträgen immer zu beachten, dass das Amt die $335-Antragsgebühr pro Klasse sehen will. Bei vielen anderen Dingen ist es flexibel. Die Beamten sind zwar nicht immer glücklich, wie sie von ihrem Arbeitgeber behandelt werden, aber sie lassen die Außenstehenden nicht darunter leiden, sondern bemühen sich ausnahmslos nach Kräften, gerade bei internen organisatorischen Fehlern entgegenkommend zu sein. Organisatorische Fehler sind bei der technischen Umrüstung in keinem Amt selten. In manchen wird die Verantwortung auf den Bürger abgewälzt; im Markenamt ist man menschlich.