Bundesgericht zuständig
CK - Washington. Ob ein Bundesgericht als alternative erste Instanz angerufen werden kann, richtet sich bei Streitfällen, die nicht dem Bundesrecht unterfallen, nach der Diversity der Parteien, das heißt der Herkunft der Parteien aus verschiedenen Staaten, und nach dem Streitwert.
Im Fall Theis Research v. Brown & Bain, Az. 02.16839, entschied am 20. Oktober 2004 das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks im Hinblick auf eine Schiedsspruchsanfechtung von Parteien in Diversity, dass sich der Streitwert nicht am Schiedsspruch orientiert, sondern dem Wert des zugrundeliegende Streitfalles.
Im Fall Theis Research v. Brown & Bain, Az. 02.16839, entschied am 20. Oktober 2004 das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks im Hinblick auf eine Schiedsspruchsanfechtung von Parteien in Diversity, dass sich der Streitwert nicht am Schiedsspruch orientiert, sondern dem Wert des zugrundeliegende Streitfalles.