CK - Washington.
Anlässlich der
IAPP Privacy and Data
Security Academy Ende Oktober 2004
stand die Legalität von Werbe Email zur Debatte.
Während die heutige
Legal Times, S. 24, ermunternd die
zu beabachtenden Regeln erörtert, warnte bei der Konferenz Marc Groman als Vertreter der
Bundesverbraucherschutzbehörde vor dem
leichtfertigen Umgang mit Werbe-EMails, berichtet heute BNAs
Daily Report for Executive. Der Bund werde seine Kompetenzen voll
ausnutzen, insbesondere seit das Präzedenzurteil in Sachen
Federal Trade Commission v. Phoenix Avatar
klarstellte, dass der hinter dem Versender stehende Hersteller hafte und es auf seine
Kenntnis nicht ankomme.
Damit werden unter anderem Affiliate-Systeme erfasst. Neben der Beachtung der den Spam legalisierenden Bestimmungen des CAN SPAM-Gesetzes über die Identifikation des Versenders und das Nichtverschleiern des Versandweges betrifft die wichtigste Regelung das Opt-Out-Gebot. Dieses setzt neben der technischen Realisierung auch eine unternehmensorganisatorische Lösung voraus.
Kein Unternehmen kann sich leisten, dass im Postraum Opt-Out-Meldungen von Kunden vermüllt werden, nur weil sie elektronisch eintreffen und der Postempfangsdienst ungeschult ist.
Der Zeitungsbericht und die Konferenzberichterstatter des
Bureau of National Affairs sind sich in der Einschätzung einig, dass Absender legaler Spampost nicht nur Sinn und Zweck des Gesetzes, sondern auch einen Etat zur Verteidigung gegen Klagen der
FTC und Privater einkalkulieren müssen.