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Freitag, den 05. Nov. 2004

Abtreibung kein Kriterium

 
CK - Washington.   Über die zukünftige Zusammensetzung des Obersten Bundesgerichtshofs der Vereinigten Staaten wird wie nach jeder Wahl viel spekuliert. Eine gewichtige Stimme hat sich mit dem Senator Arlen Specter zu Wort gemeldet. Nach seiner Auffassung dürfe die Einstellung von Kandidaten zum Richteramt zum Abtreibungsrecht kein ausschlaggebendes Kriterium sein. Zudem hat er bereits ein Protokoll für das richterliche Bestätigungsverfahren erarbeitet. Damit seine Glaubwürdigkeit in seiner republikanischen Parteiszene nicht unter seiner liberalen Abtreibungseinstellung leidet, betont er, dass er in der Vergangenheit auch recht rechte Richter wie Rehnquist und Thomas bestätigt hat.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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