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Dienstag, den 16. Nov. 2004

Landessicherheit  

CK - Washington.   Wer Washington besucht, ist versucht, Bilder von Amtsgebäuden aufzunehmen. Eigentlich ist das unvermeidbar. Regierungsbauten gibt es überall. Zivil aussehende Bürogebäude beherbergen Ministerialabteilungen. Und dann gibt es noch die mit drei Buchstaben gekennzeichneten Behörden, die keiner kennen soll (nein, nicht den mit Schildern groß ausgezeichneten CIA). Aufgrund des Code of Federal Regulations werden Touristen jedoch festgenommen, die solche Bilder aufnehmen. Gegenwärtig wird nach den konkreten Bestimmungen gesucht, die im CFR dieses Verbot enthalten sollen.

Die amtliche Auskunft lautet, dass diese Bilder zulässig sind und kein Verbot gilt. Allerdings fällt heute so viel Gewöhnliches in die Terror-Verdachtszone des Patriot Act, dass Polizisten Fotografen befragen, ihre Namen aufnehmen und sie bei einer Verweigerung der Auskunft und entsprechendem Verdacht festnehmen dürfen. Da Washington etwa sieben verschiedenen Polizeidienste, von der Kongresspolizei bis zum Uniformierten Geheimdienst, hat, sind für Fotografen die Aussichten schlecht.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.