Kopie des Katalogfotos
CK - Washington. Das Bundesgericht erster Instanz des Ostbezirks von Pennsylvanien entschied am 12. November 2004 im Fall Schiffer Publishing Ltd. et al. v. Chronicle Books, LLC et al., Az. 03-492, Fragen zum urheberrechtswidrigen Kopieren von Fotografien von Stoffmustern in Büchern, die für Künstler und stoffverarbeitende Amateure bestimmt sind und in vergleichbare Bücher eines anderen Verlages nach einem elektronischen Scanvorgang eingebracht wurden.
Während eine Kopie dieser Art von einem Foto eines berühmten Fotografen zweifellos eine urheberrechtswidrige Kopie darstellt, ist die Urheberrechtswidrigkeit bei der Ablichtung von Stoffen nicht so eindeutig. Diese Entscheidung hat Auswirkungen auf das Kopieren von Werken, deren Schöpfungshöhe nicht unbedingt dem künstlerischen Foto gleich kommt, beispielsweise Produktfotos in Katalogen.
In einer gründlichen Darstellung der Fakten, beispielsweise der künstlerischen Entstehungsgeschichte der Fotos, der Auswahl der Stoffe wie der Fotos, der Entscheidung über die Distanz zwischen einem Stoff und seiner akkuraten Wiedergabe im Lichtbild, sowie der ebenfalls detaillierten Abwägung der anwendbaren rechtlichen Merkmale des Copyright Act gelangte das Gericht zur Erkenntnis, dass die Fotografien im Originalsammelband urheberrechtsfähig sind. Desweiteren stellte es einen rechtwidrigen Kopiervorgang fest, der zu einer unerlaubten Nutzung außerhalb der Fair Use-Doktrin des 17 USC §107 führte.
Abschließend erklärte das Gericht, warum es keine Verletzung von 17 USC §1202, dem Digital Millennium Copyright Act, feststellte und bestimmte einen Termin zu Ermittlung des Schadensersatzes. Dabei wird ein Aktenvermerk der Beklagten eine Rolle spielen, der Empfehlungen für das Verstecken der kopierten Werke in der neuen Sammlung enthält, damit die Verletzungen nicht entdeckt würden.