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Samstag, den 20. Nov. 2004

Kopie des Katalogfotos

 
CK - Washington.   Das Bundesgericht erster Instanz des Ostbezirks von Pennsylvanien entschied am 12. November 2004 im Fall Schiffer Publishing Ltd. et al. v. Chronicle Books, LLC et al., Az. 03-492, Fragen zum urheberrechtswidrigen Kopieren von Fotografien von Stoffmustern in Büchern, die für Künstler und stoffverarbeitende Amateure bestimmt sind und in vergleichbare Bücher eines anderen Verlages nach einem elektronischen Scanvorgang eingebracht wurden.

Während eine Kopie dieser Art von einem Foto eines berühmten Fotografen zweifellos eine urheberrechtswidrige Kopie darstellt, ist die Urheberrechtswidrigkeit bei der Ablichtung von Stoffen nicht so eindeutig. Diese Entscheidung hat Auswirkungen auf das Kopieren von Werken, deren Schöpfungshöhe nicht unbedingt dem künstlerischen Foto gleich kommt, beispielsweise Produktfotos in Katalogen.

In einer gründlichen Darstellung der Fakten, beispielsweise der künstlerischen Entstehungsgeschichte der Fotos, der Auswahl der Stoffe wie der Fotos, der Entscheidung über die Distanz zwischen einem Stoff und seiner akkuraten Wiedergabe im Lichtbild, sowie der ebenfalls detaillierten Abwägung der anwendbaren rechtlichen Merkmale des Copyright Act gelangte das Gericht zur Erkenntnis, dass die Fotografien im Originalsammelband urheberrechtsfähig sind. Desweiteren stellte es einen rechtwidrigen Kopiervorgang fest, der zu einer unerlaubten Nutzung außerhalb der Fair Use-Doktrin des 17 USC §107 führte.

Abschließend erklärte das Gericht, warum es keine Verletzung von 17 USC §1202, dem Digital Millennium Copyright Act, feststellte und bestimmte einen Termin zu Ermittlung des Schadensersatzes. Dabei wird ein Aktenvermerk der Beklagten eine Rolle spielen, der Empfehlungen für das Verstecken der kopierten Werke in der neuen Sammlung enthält, damit die Verletzungen nicht entdeckt würden.



Anfechtung des Verzichts

 
Overview
Release May Not
Bar Suit if
Induced by Fraud
and Reliance
CK - Washington.   Kann ein Verzicht aus einem Vergleichsvertrag nach dem Vergleichsschluss mit der Begründung angegriffen werden, der Verzicht sei unter Vortäuschung falscher Tatsachen herbeigeführt worden, auf die die getäuschte Seite vertraut habe, oder bleibt der vertragliche Verzicht endgültig wirksam, weil ein Vergleich mit einem Verzicht auf alle anderen Ansprüche eben alle offenen Fragen abschließend regeln soll und sein Bestand gesichert bleiben muss?

Diese Frage bewegte am 12. November 2004 den Obersten Gerichtshof des Staates Alaska im Fall Industrial Commercial Electric, Inc. et al. v. Rick L. McLees et al., Az. S-10447, zur Feststellung, dass der Vergleichsverzicht aus den folgenden Gründen anfechtbar bleibt:
We therefore conclude that there are genuine issues of material fact about whether the McLeeses fraudulently misrepresented facts and thereby induced Hannaman to enter into the settlement agreement and mutual releases, and about whether Hannaman's reliance was justified.
Das Minderheitsvotum beruht auf der Ermittlung der gegenteiligen Auffassung in vielen anderen Einzelstaaten der USA. Die Mindermeinung findet wenig Rückhalt für die Auffassung des Gerichts in Präzedenzfällen anderer Staaten und gar keinen im Restatement (Second) of the Law of Contracts.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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