• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Samstag, den 20. Nov. 2004

Anfechtung des Verzichts  

Overview
Release May Not
Bar Suit if
Induced by Fraud
and Reliance
CK - Washington.   Kann ein Verzicht aus einem Vergleichsvertrag nach dem Vergleichsschluss mit der Begründung angegriffen werden, der Verzicht sei unter Vortäuschung falscher Tatsachen herbeigeführt worden, auf die die getäuschte Seite vertraut habe, oder bleibt der vertragliche Verzicht endgültig wirksam, weil ein Vergleich mit einem Verzicht auf alle anderen Ansprüche eben alle offenen Fragen abschließend regeln soll und sein Bestand gesichert bleiben muss?

Diese Frage bewegte am 12. November 2004 den Obersten Gerichtshof des Staates Alaska im Fall Industrial Commercial Electric, Inc. et al. v. Rick L. McLees et al., Az. S-10447, zur Feststellung, dass der Vergleichsverzicht aus den folgenden Gründen anfechtbar bleibt:
We therefore conclude that there are genuine issues of material fact about whether the McLeeses fraudulently misrepresented facts and thereby induced Hannaman to enter into the settlement agreement and mutual releases, and about whether Hannaman's reliance was justified.
Das Minderheitsvotum beruht auf der Ermittlung der gegenteiligen Auffassung in vielen anderen Einzelstaaten der USA. Die Mindermeinung findet wenig Rückhalt für die Auffassung des Gerichts in Präzedenzfällen anderer Staaten und gar keinen im Restatement (Second) of the Law of Contracts.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.