Anonym: OK
CK - Washington. Der Schutz der Anonymität ist der amerikanischen Bundesverfassung heilig. Selbst milliardenschwere Musik- und Filmvermarkter haben kaum Chancen, wenn sie Gerichte glauben machen wollen, dass ISPs die Identität ihrer Kunden offenlegen müssen. Am heiligsten ist die Anonymität, wenn es die freie Rede betrifft: Jeder soll ohne Angst vor Staat oder Dritten sagen, was ihm gefällt. Daher ist hier eine Impressumspflicht illegal.
Angesichts dieses Verfassungsgrundsatzes ist fraglich, ob die gerade vom Senat verabschiedete Offenlegungspflicht des Fraudulent Online Identity Sanctions Act, S. 3021, §511 ff., für Daten von Domainanmeldern samt seinen Strafbestimmungen Bestand haben wird. Schützer der Freiheitsrechte kritisieren die noch nicht rechtskräftige Regelung, beispielsweise die Electronic Frontier Foundation, diverse Blogs, und selbst der Ingenieurverband IEEE.
S. 3021 weist auch andere Merkwürdigkeiten auf. Der Senat nahm den Entwurf erst an, als auch eine Regelung des Boxsports eingefügt wurde. Die weitgehenden Änderungen des Urheber- und Markenrechts im Entwurf dehnen die laut Verfassung eng zu umschreibenden Monopole der Rechteinhaber aus und können ebenfalls verfassungswidrig sein, selbst wenn die Gericht die um ein Vielfaches verlängerten Laufzeiten der Monopolrechte noch toleriert haben. Die Verfassung bestimmt in Art. I:
Disclosure: Der Verfasser gehört der IEEE Computer Society an.
Angesichts dieses Verfassungsgrundsatzes ist fraglich, ob die gerade vom Senat verabschiedete Offenlegungspflicht des Fraudulent Online Identity Sanctions Act, S. 3021, §511 ff., für Daten von Domainanmeldern samt seinen Strafbestimmungen Bestand haben wird. Schützer der Freiheitsrechte kritisieren die noch nicht rechtskräftige Regelung, beispielsweise die Electronic Frontier Foundation, diverse Blogs, und selbst der Ingenieurverband IEEE.
S. 3021 weist auch andere Merkwürdigkeiten auf. Der Senat nahm den Entwurf erst an, als auch eine Regelung des Boxsports eingefügt wurde. Die weitgehenden Änderungen des Urheber- und Markenrechts im Entwurf dehnen die laut Verfassung eng zu umschreibenden Monopole der Rechteinhaber aus und können ebenfalls verfassungswidrig sein, selbst wenn die Gericht die um ein Vielfaches verlängerten Laufzeiten der Monopolrechte noch toleriert haben. Die Verfassung bestimmt in Art. I:
The Congress shall have power ...To promote the progress of science and useful arts by securing for limited times to authors and inventors the exclusive right to their respective writings and discoveries; ...Ob sie der inhaltlichen Erstreckung zulasten der von Monopolen freizuhaltenden Öffentlichkeit zustimmen, wird man sehen. Wenn im Gegensatz zum das social Mortgage-Prinzip befürwortenden Vatikan in Religion & Liberty das IP-Monopol verteidigt wird, beweist das lediglich die Notwendigkeit der Trennung von Staat und Religion, dem gegenwärtig unter Schwächeanfällen leidenden Verfassungsgrundsatz.
Disclosure: Der Verfasser gehört der IEEE Computer Society an.