Ausfuhr: Bedingungen mitteilen
CK - Washington. Die Bedingungen von Ausfuhrgenehmigungen, die auch für Wiederausfuhren amerikanischer Waren und Kenntnisse gelten, wenn beispielsweise eine deutsche Software mit amerikanischem Modulen geliefert oder ein deutscher Vortrag vor ausländischen Wissenschaftlern gehalten wird, der Elemente kontrollierten amerikanischen Wissens enthält, müssen schriftlich mitgeteilt werden, hat das Ausfuhrkontrollamt, Industry and Security Bureau heute im Bundesanzeiger, Federal Register, November 23, 2004, Band 69, Haft 225, S. 68076 ff., verordnet.
Es kommt nicht darauf an, in welcher Form die Genehmigungsbedingungen vermittelt werden. Sie dürfen in einen Vertrag eingearbeitet werden. Wesentlich ist die schriftliche Übermittlung, die dem Lizenzinhaber auch einen Nachweis für die Pflichterfüllung ermöglicht.
Es kommt nicht darauf an, in welcher Form die Genehmigungsbedingungen vermittelt werden. Sie dürfen in einen Vertrag eingearbeitet werden. Wesentlich ist die schriftliche Übermittlung, die dem Lizenzinhaber auch einen Nachweis für die Pflichterfüllung ermöglicht.