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Mittwoch, den 01. Dez. 2004

Dieter belogen  

CK - Washington.   Wer auf Diät setzt, ist hier ein Dieter. Die Dieters sind nach Strich und Faden mit Internetwerbung belogen worden, erklärte die Verbraucherschutzbehörde FTC am 30. November 2004. Daher hat sie einen Arzt und mehrere Vertriebsunternehmer verklagt.

Für wirkungslose Produkte zahlten Verbraucher horrende Beträge. Um vergleichbaren Täuschungsversuchen einen Riegel vorzuschieben, hat die Oberste Bundesbehörde auch zwei Sonderprogramme namens Diet & Fitness und Operation Cure-All eingerichtet, damit sich Verbraucher informieren und Falschwerbung gleich anzeigen können.


Mittwoch, den 01. Dez. 2004

Persönliche Zuständigkeit  

CK - Washington.   Die Frage des Verzichts auf die Einrede der mangelnden Zuständigkeit über die Beklagte behandelt das Oberste Gericht des Staates Delaware im Fall Donnette PLummer et al. v. Susan Sherman, Az. 50, 2004, am 16. November 2004. Unter Anwendung einzelstaatlichen Verfahrensrechts, welches es als vergleichbar mit den Federal Rules of Civil Procedure der Bundesgerichtsbarkeit bezeichnet, gelangt es zum Schluss, dass eine verspätet erhobene Einrede als Verzicht wirkt.


Mittwoch, den 01. Dez. 2004

Sturmfreie Bude  

CK - Washington.   Das Eigentumsrecht an Grund und Boden wird hier beim Erwerb über eine Title Insurance Company versichert, denn vor 400 Jahren könnte ein Indianer sein Ländle rechtsfehlerhaft verkauft haben, sodass der neue Erwerber das Eigentumsrecht unwirksam erwirbt. Das gilt auch, wenn ein Diplomat sein Häusle verkauft und heimzieht.

Auf eine faszinierende Problematik stößt heute ein solcher Versicherer: Wie ist gewährleistet, dass die Immunität und Souveränität des Diplomatenstandes beim Verkauf nicht mit dem Haus verhaftet bleibt? Ein Sachbearbeiter befürchtet, dass sich ein Diplomat später noch darauf berufen und sein ehemaliges Eigentum zurückverlangen könnte.

Abstrus. Doch wenn die Verbindung zwischen Anwesen und Immunität verbliebe, könnte es bald einen neuen Markt geben: Für die sturmfreie, steuerfreie, rechtsfreie Bude. In ein paar Jahrzehnten wäre jeder ein souveräner Herrscher im Eigenheim.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.