×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Samstag, den 04. Dez. 2004

Gegen Klauer

 
CK - Washington.   Bei Muepe und Die Blogelei finden sich zahlreiche Hinweise auf Plagiate im Blogbereich. Automatisierte Klauerei ist ebenso ärgerlich wie die immer weiter verfeinerte Kunst des direkten oder versteckten Spams in Referrer-Listen. Auch das lawblog haben die Blogklauer nun erwischt. lawblog-Schreiber Vetter schlägt zurück, indem er mit einem Blogeintrag ankündigt, böse zu werden, wenn der Superklau nicht sofort aufhöre. Kurz darauf ist die Klauseite verschwunden.

In den Vereinigten Staaten verklagt derweil der Schreiber einer Rechts-Webseite einen Konkurrenten wegen des Plagiats. Im wissenschaftlichen Bereich ohne Webbezug fällt auf, dass ein professoraler Klauer die Schuld am Plagiat seinem Studenten in die Schuhe schieben wollte.

Bei usaBoycott.com befindet sich ein vom GALJ geklauter Bericht, ohne Quellenangabe und Rahmen, starkes Stück. Anscheinend schon im April 2003 geklaut. Über das Link Helft uns kommt man zur Aufforderung: wir brauchen mehr Fakten!! Da ist wohl was dran.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER