Geico v. Google
CK - Washington (Mitten in die spannende Installation von Debian Sarge auf einem 1995 IBM Butterfly 701C mit 75MHz platzt diese Nachricht hinein:) Im Verfahren Geico v. Google hat soeben Richterin Brinkema in Alexandria am Gericht mit dem Rocket Docket entschieden, dem Versicherer keinen Schutz gegen die Werbeeinblendungen Googles zu gewähren, die nach Auffassung der Klägerin ihre Kunden zur Konkurrenz senden. Auf den ersten Blick hat die Richterin damit anders als ihre Kollegen in Europa entschieden. (Nachtrag folgt nach abgeschlossener Installation und Verfügbarkeit weiterer Informationen.)
Nachtrag: Anscheinend ist die Klage nicht vollständig abgewiesen worden. Die noch offene Frage betrifft die Verwendung des Firmennamens Geico in den Anzeigen für andere Versicherer, die die Werbung bei Google erwerben. Google hat diese Art der Konkurrenten-Anzeige in der Werbung bereits eingestellt. Der Fall wird in einigen Wochen fortgesetzt, nachdem die Richterin die heutige Entscheidung schriftlich begründet haben wird.
Nachtrag: Anscheinend ist die Klage nicht vollständig abgewiesen worden. Die noch offene Frage betrifft die Verwendung des Firmennamens Geico in den Anzeigen für andere Versicherer, die die Werbung bei Google erwerben. Google hat diese Art der Konkurrenten-Anzeige in der Werbung bereits eingestellt. Der Fall wird in einigen Wochen fortgesetzt, nachdem die Richterin die heutige Entscheidung schriftlich begründet haben wird.