Die von der Quota Litis abhängigen Rechtsanwälte argumentierten erfolglos, dass nur eine einfache Besteuerung anfallen dürfe, weil sie mit den Klägern eine Art Partnership unterhielten. Das Gericht meinte hingegen, dass das Mandatsverhältnis das klassische Auftragsverhältnis darstelle und der Anwalt lediglich der Vertreter seines Geschäftsherrn sei.
Die Entscheidung in Sachen Commissioner of Internal Revenue Service v. Banks et al., Az. 03-892, 03-907, vom 24. Januar 2005 wird derzeit von allen Seiten beleuchtet, und Tony Mauro, The Supreme Court's Taxing Decision, Legal Times, S. 10, Jan. 31, 2005, betont, dass das Gericht nur einen Teil des Quota-Litis-Geschäfts beurteilte.
Die Entscheidung betrifft die Bundeseinkommensteuer. Wie sie sich auf die Einkommensbesteuerung der Einzelstaaten auswirkt, wird man sehen. Die Staaten können den Begriff des Einkommens anders als der Bund definieren, obwohl sie viele Bemessungsgrundlagen vom Bund übernehmen. Möglicherweise werden aufgrund von Nachforderungen für die vergangenen drei Jahre einige Löcher in den Bundes- und den einzelstaatlichen Kassen gefüllt.