Anhand des scheinbar nicht erfundenen Falles Joe Lopez v. Bank of American prüft sie die Rechtslage und gelangt zum Ergebnis, dass die Bank wohl nicht haften dürfte, wenn ihre eigenen Rechnersysteme nicht infiziert waren, sondern lediglich die des Kunden, und zwar ohne Einwirkung der Bank. Der im Kunden-Rechner vom Secret Service festgestellte coreflood-Virus soll den Kontoverlust ausgelöst haben.
Anhand des scheinbar nicht erfundenen Falles Joe Lopez v. Bank of American prüft sie die Rechtslage und gelangt zum Ergebnis, dass die Bank wohl nicht haften dürfte, wenn ihre eigenen Rechnersysteme nicht infiziert waren, sondern lediglich die des Kunden, und zwar ohne Einwirkung der Bank. Der im Kunden-Rechner vom Secret Service festgestellte coreflood-Virus soll den Kontoverlust ausgelöst haben.
Die elektronische Signatur hat sich in den Vereinigten Staaten nicht durchgesetzt, sodass das System noch kein Vertrauen gewonnen hat, das jetzt zerstört werden könnte. Vielmehr gelten Systeme, die als Signatur die Eingabe eines einfachen Zeichens /Vorname Nachname/ erlauben, als hinreichend zuverlässig, obwohl sie beispielsweise beim Markenamt des Bundes jedermann erlauben, einen Antrag zu verändern, siehe auch Vorbericht Unterschrift im Markenantrag.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.