Michigan lässt den Eigentümer ebenfalls haften. Hingegen beurteilt das Recht von Pennsylvanien den Eigentümer lediglich nach Common Law: Es setzt ein Anstellungsverhältnis voraus und stellt den Eigentümer ansonsten von der vicarious Liability für die Fahrlässigkeit des Fahrers frei. Das Gericht unterschied seine Entscheidung im Fall Budget Rent-A-Car System, Inc. v. Nicole Chappell, Joseph Powell, III, Az. 04-1931, vom 5. Mai 2005 von einem Präzedenzfall, in dem das oberste einzelstaatliche Gericht New York sein Recht für unanwendbar erachtete, wenn das Fahrzeug anders als hier nie in New York gefahren wurde: Fried v. Seippel, 599 NE2d 651 (1992).
Michigan lässt den Eigentümer ebenfalls haften. Hingegen beurteilt das Recht von Pennsylvanien den Eigentümer lediglich nach Common Law: Es setzt ein Anstellungsverhältnis voraus und stellt den Eigentümer ansonsten von der vicarious Liability für die Fahrlässigkeit des Fahrers frei. Das Gericht unterschied seine Entscheidung im Fall Budget Rent-A-Car System, Inc. v. Nicole Chappell, Joseph Powell, III, Az. 04-1931, vom 5. Mai 2005 von einem Präzedenzfall, in dem das oberste einzelstaatliche Gericht New York sein Recht für unanwendbar erachtete, wenn das Fahrzeug anders als hier nie in New York gefahren wurde: Fried v. Seippel, 599 NE2d 651 (1992).
Auch gelegentliche anzügliche Bemerkungen führen nicht unbedingt zur Haftung nach Title VII. Das Klima in einem Gefängnis kann so rauh sein, dass gewisse Manieren eine Versetzung oder Herunterstufung zulassen, während vergleichbare Manieren eines anderen Arbeitnehmers nicht als Vergeltungsmaßnahme wegen einer ihm zur Last gelegten Diskriminierung oder als Klimavergiftung zu beurteilen sein müssen. Das Gericht begründet seine Abwägungen wegweisend.
Die Sonderfrage, ob im viatischen Zweitmarkt auch die Bundesgesetze zum Schutz von Investoren zugunsten der Geldgeber greifen, prüfte das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks im Fall Securities & Exchange Commission v. Mutual Benefits Corp., Joel Steinger et al., Az. 04-14850, am 6. Mai 2005. Wie das Untergericht in Jahre 2004, Sec. Exch. Comm'n v. Mutal Benefits Corp., 323 F. Supp.2d 1337 (S.D. Fla. 2004), gelangte es zur Feststellung, dass die Einlagen der Geldgeber in die erworbenen viatischen Lebensversicherungsverträge als Investment Contracts im Sinne der Securities Acts von 1933 und 1934 einzustufen sind. Im Ergebnis wird damit eine Aufsichtszuständigkeit des Bundesbörsenaufsichtsamtes SEC für den viatischen Zweitmarkt bestätigt.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.