Verletzung der Anonymität
CK • Washington. Einen eklatanten Fall der Verletzung des Rechts auf Anonymität deckt Daniel Terdiman in seinem Bericht Private Domains not so Private? auf. Vertraglich hatte Domainverkäufer GoDaddy seinen Datenschutz namens Domains by Proxy für die Daten von Domain-Inhabern angeboten. Doch auf einfache Nachfrage Privater legte GoDaddy die Daten von Alan Cordle offen, der auf seiner Webseite ethische Verletzungen im Poesie-Geschäft anprangert.
Das Grundrecht auf Anonymität, das von Kommentatoren als hier verletzt bezeichnet wird, schützt den Bürger vor dem Staat. Vermutlich ist die vorliegende Verletzung der vertraglich zugesicherten Anonymität eher ein Fall des Vertragsbruches.
Der Vertrag mit GoDaddy verspricht, genauer betrachtet, jedoch gar nichts Verbindliches. Er verspricht lediglich den Schutz der Anonymität, solange sich GoDaddy die Sache nicht anders überlegt - also nicht nur, wenn beispielsweise eine strafrechtliche Untersuchung zu Anfragen führt. Mithin ist der Vertrag wertlos - und den Kunden könnte ein Anspruch wegen täuschender Werbung zustehen.