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Mittwoch, den 17. Aug. 2005

Verletzung der Anonymität  

.   Einen eklatanten Fall der Verletzung des Rechts auf Anonymität deckt Daniel Terdiman in seinem Bericht Private Domains not so Private? auf. Vertraglich hatte Domainverkäufer GoDaddy seinen Datenschutz namens Domains by Proxy für die Daten von Domain-Inhabern angeboten. Doch auf einfache Nachfrage Privater legte GoDaddy die Daten von Alan Cordle offen, der auf seiner Webseite ethische Verletzungen im Poesie-Geschäft anprangert.

Das Grundrecht auf Anonymität, das von Kommentatoren als hier verletzt bezeichnet wird, schützt den Bürger vor dem Staat. Vermutlich ist die vorliegende Verletzung der vertraglich zugesicherten Anonymität eher ein Fall des Vertragsbruches.

Der Vertrag mit GoDaddy verspricht, genauer betrachtet, jedoch gar nichts Verbindliches. Er verspricht lediglich den Schutz der Anonymität, solange sich GoDaddy die Sache nicht anders überlegt - also nicht nur, wenn beispielsweise eine strafrechtliche Untersuchung zu Anfragen führt. Mithin ist der Vertrag wertlos - und den Kunden könnte ein Anspruch wegen täuschender Werbung zustehen.


Mittwoch, den 17. Aug. 2005

Begnadigung einer Hingerichteten  

MAG - Washington.   60 Jahre nach ihrer Hinrichtung ist am 15. August 2005 in Georgia eine Afro-Amerikanerin begnadigt worden. Lena Baker hatte gestanden, Ernest B. Knight, einen Weißen, erschossen zu haben, der sie wie eine Sex-Sklavin behandelte und ihr Leben bedrohte. Doch die Jury aus weißen Männern sprach nach nur einem Verhandlungstag ihr Urteil aus: Baker war schuldig des Mordes und sollte mit dem Tod bestraft werden.

Heutzutage würde ein Gericht eine solche Strafsache tiefgreifend verhandeln und in einem solchen Fall vermutlich auf Notwehr, maximal auf Totschlag erkennen. Lena Baker aber musste sterben. Am Mittag des 5. März 1945, weniger als ein Jahr nach dem Tod Knights, banden Justizbeamte Lena Baker auf dem elektrischen Stuhl fest.

Vor zwei Jahren nahmen sich einige Angehörige vor, Lena Bakers Namen vom Schuldspruch des Mordes rein zu waschen. Sie stellten einen Antrag beim Begnadigungsausschuss des Staates Georgia. Nun wurde diesem Antrag entsprochen: Lena Baker ist posthum begnadigt worden. Das teilte Scheree Lipscomb, Sprecherin des Begnadigungs-Ausschusses von Georgia, am 15. August 2005 mit. Die Entscheidung wurde noch nicht veröffentlicht.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.