Pflicht zur Schadensminderung
CK • Washington. Die Schadensminderungspflicht der durch eine Vertragsverletzung geschädigten Kläger wird in der Entscheidung First Heights Bank, FSB et al. v. United States, Az. 04-5021, -5022, vom 17. August 2005, untersucht.
Das verhältnismäßig selten in der Rechtsprechung erörterte Thema betrifft hier eine besondere Fallkonstellation, ist jedoch übertragbar.
Der Fall vor dem Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks betrifft die Bankenkrise der 80-iger Jahre. Die Bundesregierung versprach vertraglichgesunden, übernahmewilligen Banken Steuervorteile, die durch ein nachfolgendes Gesetz abgeschafft wurden. Hieraus folgt ein Schaden für die klagenden Banken, den sie gegen den Bund geltend machten.
Das Gericht stellte fest, dass die Schadensminderungspflicht der Kläger sich lediglich im Bereich des Angemessenen halten müsse und die vertragsbrüchige Beklagte keine überzogenen Erwartungsmaßstab anlegen darf. Sie darf beispielsweise eine steuerliche Geltendmachung von Verlusten rasch noch vor Verabschiedung des Gesetzes erwarten oder extrem aufwendige Steuerprüfungen, die zu Korrekturen zugunsten der Beklagten, aber auch Verfolgungsmaßnahmen der Bundessteuerbehörde hätten führen können, zumal solche Schritte im normalen Geschäftsbetrieb unüblich sind.