Rechnerzugriff, Telefonat: Auswirkung auf Zuständigkeit
CK • Washington. Allein der Zugriff auf Daten im Forumsstaat durch eine Beklagte aus einem anderen Staat begründet nicht die Zuständigkeit des Forumsgerichts, entschied das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks im Fall Horizon Aggressive Growth, LP v. Rothstein-Kass, PA et al., Az. 04-12890, am 23. August 2005.
Ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen ohne Sitz in Florida hatte, ohne den Forumsstaat Florida zu besuchen, vertraglich Zugriff auf Rechnerdaten der Klägerin im Staat Florida erhalten. Die Klägerin behauptete, dass die Firma ihre Leistungen durch diesen Zugriff so erbracht hätte, als wenn sie in Florida geschäftlich aufgetreten sei und sich damit der Zuständigkeit des Staates Florida unterworfen hätte.
Das Berufungsgericht stellte fest, dass diese wie-wenn-als-ob-Geschäftstätigkeit in Florida nicht ausreicht, um die verfassungsrechtlich erforderlichen Minimalkontakte zum Forumsstaat zu unterhalten.
Es unterwarf die Beklagte dennoch der Gerichtsbarkeit von Florida, weil sie nach den Klagebehauptungen auch telefonisch mit der Klägerin in Florida in Verbindung stand und dabei einen deliktischen Schadensersatzanspruch ausgelöst haben könnte.
Vermutlich hätte das Gericht auch aufgrund des Zugriffs auf die Rechner in Florida die Zuständigkeit bejaht, wenn dieser wie das Telefongespräch zu einer deliktischen Verletzungsfolge in Florida geführt hätte.