Subrogation und Bereicherung
CK • Washington. Im Fall Jason Caldwell, Karen Caldwell v. TACC Corporation, Illinois Tool Works, Inc., Az. 04-2-0-/3404, entschied das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks am 2. September 2005 mehrere Fragen des Subrogationsrechts. Ein Versicherer hatte die Ansprüche Verletzter erfüllt und machte einen Subrogationsanspruch auf den Schadensersatz geltend, den die Verletzten von dritter Seite erstritten.
Das Subrogationsprinzip soll einen doppelten Schadensersatz vermeiden. Nach dem anwendbaren einzelstaatlichen Recht von Arkansas setzt der Subrogationsanspruch voraus, dass dem Geschädigten der Schaden vollständig ersetzt wurde.
Hier hatten die Geschädigten einen Vergleich geschlossen, der nicht dem vollen Anspruchsbetrag entsprach und unter den Leistungen der Versicherer blieb, wenn die zukünftigen Versicherungsleistungen unberücksichtigt blieben.
Das Berufungsgericht bestätigte das Untergericht wie folgt:
1) Zukünftige Versicherungsleistungen sind nicht zu berücksichtigen, solange sie nicht erbracht sind.
2) Ein Vergleich, der unter dem Gesamtschadensbetrag abgeschlossen wird, kann für Subrogationszwecke nicht als vollständiger Schadensersatz gelten.
3) Ein Verbot der rückwirkenden Anwendung eines Gesetzes liegt nicht vor, wenn ein Gesetz seit dem Schadenseintritt unverändert besteht, jedoch nach dem Schadensereignis vom Obersten Gerichtshof des zuständigen Staates anders ausgelegt wird. Die neue höchstrichterliche Deutung ist auch für einen Sachverhalt verbindlich, der eine Woche vor dem Urteil von den Beteiligten anders beurteilt wurde.