Grenzen der Vereinigung
CK • Washington. Der von seiner Frau getrennt lebende Rechtsanwalt Steve Milam trug der Klägerin June Becham die Ehe an. Die Damen arbeiteten für zwei Gerichte im selben Bürogebäude. Die Klägerin wurde entlassen und wehrt sich, obwohl sie keinen Kündigungsschutz genießt, wegen einer behaupteten unzulässigen Vergeltung trotz ihres nach dem ersten Verfassungszusatz zur Bundesverfassung geschützten Rechts auf Vereinigung.
Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks stellte am 9. September 2005 in Sachen June Beecham v. Henderson County, Tennessee, Kenny Cavness, Az. 04-5845, fest, dass der Schutz der Vereinigung nach Fallrecht nicht für ehebrecherische Verhältnisse gewährt wird, doch ließ sich hier die Möglichkeit nicht ausschließen, dass ein solches Verhältnis nicht bestand.
Das Gericht stützte sich auf den allgemeinen Grundsatz, dass rational begründete Eingriffe in das Vereinigungsrecht verfassungsvereinbar sind. Als hinreichend plausibel im Sinne der Entscheidung Nordlinger v. Hahn, 505 US 1, 11 (1992), des Obersten Bundesgerichtshofes der Vereinigten Staaten fand es die Begründung des Arbeitsgebers, dass er mit der Kündigung eine tiefgreifende Störung des Gerichtswesens eindämmen wollte, die sich aus dem Wettstreit der Damen ableitete. Das Gericht bestätigte die Kündigung.