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Mittwoch, den 14. Sept. 2005

Frage: VO-Lobby  

.   Ich finde nichts über das Lobbying für Verordnungen. Hätten Sie ein paar Zeilen dazu?

Antwort

Das liegt vielleicht daran, dass im Verordnungswesen unter dem Radar der Öffentlichkeit gearbeitet wird - da liegt nicht das große Geld, und es gibt so viele Verfahren, dass die Presse ihm weniger Aufmerksamkeit schenkt.

Eben aus diesem Grunde muss die gesamte Verordnungsgebung jedoch öffentlich sein (Administrative Procedure Act).

Ich bezeichne das als Fach-Lobbying: Man bringt sein fachspezifisches Wissen ein - Geld/Kontakte/Politik spielen keine/kaum eine Rolle. Fachwissen und formgerechte Darstellung geben den Ausschlag. Man muss die administrativen Abläufe verstehen, in die eine VO eingebettet wird, sowie das VO-Gebungsverfahren in den Ministerien selbst.

Ich rate immer, an die Geltendmachung von General- oder Gruppeninteressen zu denken und zudem an die der Partikularinteressen. Beispiel: Die ersten über einen Verband oder eine spezielle Ad-Hoc-Interessensgemeinschaft, die zweiten selbst einreichen. In der Regel werden beide Arten der Stellungnahme von Anwälten verfasst. Teilnahme an der Gruppenkommentierung schließt die Geltendmachung von Partikularinteressen nicht aus, solange sie nicht widersprüchlich sind.

Jedes Mitglied der Öffentlichkeit kann teilnehmen. Mandantenverfahren darf ich nicht erwähnen, daher gebe ich Ihnen andere Beispiele: Unseren Referendaren mit Motorad- und Reifenexpertise hatte ich übungshalber aufgetragen, eine geplante Motorradreifen-VO zu kommentieren. Anschliessend fanden sie sich in der Begründung der fertigen VO im Federal Register zitiert. Nach dem Erlass des Bundes-Spam-Verbotsgesetzes bereitete ich aus eigenem Interesse eine Stellungnahme zur Antispam-VO der FTC vor, die sich auf ein Fragment der Spamregeln bezog, die Definition des Absenders, zu der ich Fachwissen beisteuern konnte.

Da jedermann am VO-Gebungsprozess beteiligt sein darf, muss man darauf achten, in der Masse nicht unterzugehen. Viele kommentieren ungeschult, aus Ärger oder von anderen angestachelt, oft genug ohne Sachverstand oder zumindest formgerechten Auftritt. Man muss sehen, dass man selbst Weizen liefert, und nicht mit der Spreu untergeht. Wenn Sie sich die Stellungnahmen anschauen, finden Sie manchmal 5000 Postkarten mit gleichem Text und 10 Stellungnahmen auf Kanzlei- oder Mandantenbriefkopf. Wie der VO-Geber die Stellungnahmen wichtet, können Sie sich denken.

Neben den schriftlichen Stellungnahmen kann man mündlich kommentieren. Ein Beispiel ist eine Erklärung bei der Anhörung im Schatzamt zur Definition der Einreise in die USA für Zwecke der Besteuerung Nichtansässiger. Dazu hatte ich eine Kollektive gebildet: Eine Gruppe interessierter ABA-Mitglieder; für den Ausschuss gab ich die Stellungnahme ab und verteidigte sie in der Anhörung.

Die Bedeutung der Teilnahme am VO-Gebungswesen kann man kaum überschätzen: Was die eine Lobby im Kongress an Gesetzen produziert, wird von der anderen Lobby im VO-Gebungswesen bei den Ministerien ins Gegenteil verdreht, abgeschwächt oder praktikabel gemacht.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.