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Samstag, den 24. Sept. 2005

Ungleiche Google Cache?

 
.   Gilt für Google-Seiten ein anderer Cache-Maßstab als für Seiten Dritter, die Google in die Cache aufnimmt? WiFi.Google.com/download.html ist weg, auch aus der Google-Cache. Verwiesen wird auf die Seite allerdings vielfach in der Berichterstattung, so auch in Tech-Blogs. Altavista oder Yahoo verweisen auch auf die Links zum neuen Google-WLan-Programm, sodass die als geheim bezeichneten Seiten schon einmal veröffentlicht gewesen sein müssen und nicht mehr dem Schutz der Trade Secret Laws, dem vierten Bein des amerikanischen geistigen Eigentumsrechts, unterfallen dürften.

wifi.google.com/faq.html existiert ebenfalls noch, was die rechtliche Folgerung unterstützt, während wifi.google.com nur auf google.com weiterleitet. So gut wirkt Googles Cache-Löschungsfunktion für Dritte scheinbar nicht.

Trade Secrets sind gesetzlich und vertraglich geschützt und setzen bei der Einräumung eines Nutzungsrechts einen Vertrag zumindest im Format eines Non-Disclosure Agreement oder eines Confidentiality Agreement voraus. Anscheinend lassen sie sich nun auch durch eine proprietäre Google-Cache-Funktion schützen, jedenfalls wenn der Eigentümer des Trade Secret Google heißt.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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