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Freitag, den 30. Sept. 2005

Für die Pressefreiheit  

.   Zur Rettung der Pressefreiheit verbrachte die Journalistin Judith Miller fast drei Monate im Gefängnis in Virginia. Sie hatte sich geweigert, einem Ermittlungsausschuss bei seiner Untersuchung des Verrats einer Geheimdienstagentin ihre Quelle zu nennen.

Nach ihrer gestrigen Freilassung sagte sie heute aus. Die Quelle hatte sie aus dem Versprechen entlassen, sie nicht zu verraten.

Jetzt erfährt man, dass der Berater des Vizpräsidenten die Agentin verriet. Auch der Berater des Präsidenten hatte die Agentin verraten, wie im Juli bekannt wurde.

Jetzt muss der Ermittlungsausschuss subsumieren: Wirkt der Verrat in beiden Fällen strafrechtlich so gravierend wie es scheint? Oder ist ein Verrat, der von ganz oben kommt, in Ordnung?







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.