Festnahme und Konsul
CK • Washington. Die Festnahme eines Ausländers bedingt die Benachrichtigung seines Konsuls. Da dem Kläger dieser staatsvertragliche Schutz bei einer Festnahme in den USA versagt wurde, verklagte er nach der Verurteilung, Verbüßung einer Strafe und Abschiebung den Staat nach dem Alien Tort Statute, 28 USC §1350, in Sachen Tejpaul S. Jogi v. Tim Voges et al., Az. 01-1657, auf Schadensersatz wegen der Verletzung der anwendbaren Wiener Übereinkunft, der Vienna Convention on Consular Relations vom 24. April 1963, 21 UST 77, TIAS 6820, 596 UNTS 261.
Am 27. September 2005 entschied das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks, United States Court of Appeals for the Seventh Circuit, dass der indische Kläger sich zu Recht auf das Alien Tort Statute als Zuständigkeitsgrundlage berief und wies den Fall an das Untergericht zur weiteren Behandlung zurück.