Umgehung in Planung
CK • Washington. Das Urheberrechtsamt der Vereinigten Staaten ersucht heute die Öffentlichkeit um Stellungnahmen und Vorschläge für zulässige Umgehungsmaßnahmen gegen technische Einrichtungen, die den unzulässigen Zugriff auf urheberrechtlich geschützte Werke verhindern sollen.
Schriftliche Stellungnahmen sind nach der Verkündung im Bundesanzeiger, 70 Federal Register 57526-57531 (Oct. 3, 2005), bis zum 1. Dezember 2005 einzureichen.
Die seitens mancher Rechteinhaber gewählten Schutztechniken können zwar mit dem Wortlaut des Digital Millennium Copyright Act vereinbar sein, doch will das Amt auch den Sinn der Bestimmungen berücksichtigt wissen.
Diesem Sinn entspricht der Zugang des Nutzungsrechtsinhabers zum geschützten Werk, selbst wenn Verschlüsselungs- oder Passworttechniken ihm den Zugang scheinbar nur unter Verstoß gegen das Gesetz ermöglichen. Daher will das Copyright Office mit dem neuen Verordnungsgebungsschritt Rechtssicherheit für Anbieter und Nutzer schaffen.