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Donnerstag, den 06. Okt. 2005

Eine Art Spion

 
.   Ein Ausländer, der sich nicht beim Bundesjustizminister als Vertreter ausländischer Mächte anmeldet und gegenüber dem Bund aktiv wird, verletzt den Foreign Agents Registration Act.

Laut der soeben veröffentlichten Anklage ging ein philippinischer Ex-Polizist mit Wohnsitz in den USA etwas weiter und vermittelte philippinischen Amtsinhabern Geheimunterlagen der Vereinigten Staaten, die er auf dem Wege der Kontaktaufnahme mit amerikanischen Beamten erhielt.

Daher lautet die Anklage vom 6. Oktober 2005 in Sachen United States of America v. Michael Ray Aquino a.k.a "Ninjoy" im untersten Bundesgericht im Bezirk des Staates New Jersey nicht nur auf den strafrechtlich bedeutsamen Verstoß gegen FARA, sondern auch auf eine Verschwörung nach 18 USC §§371, 951&2.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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