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Donnerstag, den 20. Okt. 2005

Rothäute gegen Rothäute

 
MP - Los Angeles. In einem die Verwirkung des Löschungsanspruchs in Markensachen klärenden Verfahren beantragten sieben Indianer im Jahre 1992 bei dem Trademark Trial and Appeal Board des Markenamts in Washington die Löschung der Redskins-Marken von Pro-Football, welche für das Washingtoner Footballteam The Redskins verwendet werden. Begründet wurde dies damit, dass die Marke die Personengruppe der Indianer jedenfalls im Zeitpunkt der Registrierung abwertend bezeichnet hätte und folglich nach dem amerikanischen Markenrecht auf Antrag gelöscht werden müsse. Dem Ersuchen wurde entsprochen. Pro-Football ging hiergegen erfolgreich gerichtlich vor, die Indianer legten Berufung ein.

Das Bundesberufungsgericht für den Bezirk Columbia hat daraufhin am 15. Juli 2005 in Sachen Pro-Football, Inc. v. Harjo et al., No. 03-7162 entschieden, dass das Löschungsersuchen der Indianer nicht schon bereits deshalb abzulehnen sei, weil hier ein Fall der Verwirkung gegeben sei. Zwar sei das Rechtsinstitut der Verwirkung anwendbar.

Im Zeitpunkt der ersten Registrierung und damit der vom Untergericht angenommenen ersten Widerspruchsmöglichkeit sei einer der Berufungskläger allerdings erst ein Jahr alt gewesen, so dass jedenfalls für diese Person die Zeitspanne für die Einrede der Verwirkung erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres laufen könne. Dem könne auch nicht entgegengehalten werden, dass in einem solchen Fall der nachwachsenden Bevölkerung praktisch nie Rechtssicherheit gegeben sei, denn der Gesetzgeber habe bewusst für Fälle, in denen Bevölkerungsgruppen durch Marken diskreditiert würden, eine solche Löschungsregelung getroffen. Zudem sei nicht einzusehen, weshalb sich die Nachlässigkeit eines Mitgliedes der Bevölkerungsgruppe auf andere auswirken solle. Es erfolgte eine Zurückverweisung an das Untergericht.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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