MP - Los Angeles. In einem die Verwirkung des Löschungsanspruchs in Markensachen klärenden Verfahren beantragten sieben Indianer im Jahre 1992 bei dem
Trademark Trial and Appeal Board des Markenamts in Washington die Löschung der
Redskins-Marken von Pro-Football, welche für das Washingtoner Footballteam
The Redskins verwendet werden. Begründet wurde dies damit, dass die Marke die Personengruppe der Indianer jedenfalls im Zeitpunkt der Registrierung abwertend bezeichnet hätte und folglich nach dem amerikanischen Markenrecht auf Antrag gelöscht werden müsse. Dem Ersuchen wurde entsprochen. Pro-Football ging hiergegen erfolgreich gerichtlich vor, die Indianer legten Berufung ein.
Das Bundesberufungsgericht für den Bezirk Columbia hat daraufhin am 15. Juli 2005 in Sachen Pro-Football, Inc. v. Harjo et al., No. 03-7162 entschieden, dass das Löschungsersuchen der Indianer nicht schon bereits deshalb abzulehnen sei, weil hier ein Fall der Verwirkung gegeben sei. Zwar sei das Rechtsinstitut der Verwirkung anwendbar.
Im Zeitpunkt der ersten Registrierung und damit der vom Untergericht angenommenen ersten Widerspruchsmöglichkeit sei einer der Berufungskläger allerdings erst ein Jahr alt gewesen, so dass jedenfalls für diese Person die Zeitspanne für die Einrede der Verwirkung erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres laufen könne. Dem könne auch nicht entgegengehalten werden, dass in einem solchen Fall der nachwachsenden Bevölkerung praktisch nie Rechtssicherheit gegeben sei, denn der Gesetzgeber habe bewusst für Fälle, in denen Bevölkerungsgruppen durch Marken diskreditiert würden, eine solche Löschungsregelung getroffen. Zudem sei nicht einzusehen, weshalb sich die Nachlässigkeit eines Mitgliedes der Bevölkerungsgruppe auf andere auswirken solle. Es erfolgte eine Zurückverweisung an das Untergericht.