Vier Jahre, nur ne Minute
CK - Washington. Verjährungsfrist für Vertragserfüllungsansprüche? Gute Frage. Welches Recht? Vielleicht Kalifornien. Aha.
Im Gesetz steht: vier Jahre. Vier mal 365 Tage. Nicht vier Jahre und dann bis zum Ende des Jahres.
Gut zu wissen. Damit kann man anfangen. Jetzt muss der Associate ran. Fallrecht recherchieren. Ob das Gesetz überhaupt von den Gerichten gestützt wird.
Und danach: Laches prüfen. Billigkeitsrechtliche Verjährung, etwa wie eine Verwirkung. Da brauchen wir auch ein paar Fakten.
Zwischenruf aus dem Conflicts Check: Vorsicht, Kalifornien lässt Auswärtige nicht gern das dortige Recht auslegen. Gut, dass der Associate dort zugelassen ist. Und heute in SF Dienst schiebt.
Weiter: Gibt es überhaupt einen Erfüllungsanspruch? Normal ist das im Vertragsrecht nicht. Also erklären. Sonst denkt der Mandant in Europa womöglich, er bekomme was er wolle. Dabei gibt's nur Schadensersatz.
Alles so anders als aus europäischer Sicht. War doch nur ne einfache Frage, denken die meisten. Wie angenehm, dass ein Experte fragte. Der weiß, dass die Antwort nicht in eine Zeile oder eine Minute passt.