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Samstag, den 29. Okt. 2005

Ermessen bei Richterunfall  

.   Wenn ein Richter wie Richard Palumbo einen Unfall verschuldet, darf der den Fall aufnehmende Polizist im eigenen Ermessen entscheiden, ob er Strafzettel ausgibt. Die Staatspolizei von Maryland sieht für Richter keine Sonderbehandlung vor.

Dann stellt sich bei diesem Unfall nur noch die Frage, wieso die unschuldige Fahrerin gegenüber der Washington Post behauptet, der District Court Judge schüchterte sie an der Unfallstelle ein, wies sie auf sein Amt hin, protestierte gegen die Einschaltung der Polizei und räumte die Straße auf, bevor die Polizei eintraf.

Während es in anderen Ländern Halbgötter in Weiß gibt, gelten hier die Richter als göttlich - und viele führen sich wie Könige auf. Niemand hinterfragt das. Schließlich wird das Recht nicht im Namen des Volkes gesprochen. Was nimmt sich diese Fahrerin da heraus, wenn sie auch noch öffentlich bezweifelt, dass dem Richter zu Recht kein Strafzettel erteilt wurde?

Wenn man so etwas hört, hilft es nur, sich an die ethischen Richter zu erinnern, die keine schwarzen Schafe in den eigenen Reihen dulden.


Samstag, den 29. Okt. 2005

Keine Haftung für Links  

.   Nett, dass ein OLG die eigene Auffassung teilt, selbst wenn auf allen möglichen Webseiten unnötige Haftungsausschlüsse für Links im Internet aufgrund einer scharf kritisierten LG-Entscheidung von 2001 formuliert sind.

Das OLG-Urteil von 2000 bezieht es sich wohl auf den Bericht mit dem Schaubild zu Links und Deep Links, mit dem dem mitrecherchierenden Referendar die Funktionsweisen des Internets dargelegt wurden. Das fand tatsächlich Einzug in den Links, Frames und Meta-Tags-Bericht in CR 99 S. 190.

Nicht schlecht, wenn das dann im Internet-Mittelalter auch Richter nachvollziehen konnten. Womit nicht gesagt werden soll, dass Richter das Internet nicht verstünden. Selbst zur Steinzeit gehörte beispielsweise zur Besetzung des höchsten deutschen Gerichts für Zivilsachen mindestens ein Richter, der State of the Art war, soweit man das für eine Person sagen darf. Im internationalen Vergleich schneiden deutsche Gerichte bei der Internet-Kompetenz recht gut ab.

Anscheinend klappte das mit dem Internet-Erklären ganz gut, denn schon 1996 schreibt ein Alexander Koch zu einem anderen CR-Bericht, die Autoren erläuterten das Internet und seine Geschichte. Über was man bei Suchmaschinen nicht alles stolpert, selbst langvergessene Statusberichte.

Selbst wenn es keine Haftung für Links gibt, scheint es wenig überzeugend, EMailanschriften von Richtern, denen man vorwirft, nicht auf der Höhe der Zeit zu stehen, ins Internet zu setzen, nur weil man ihre Auffassung zur Beurteilung von Internet-Rechtsfragen nicht nachvollziehen will, beispielsweise einer zu Spam-freundlichen Entscheidung, die noch niemand gesehen hat. Und auch noch den armen Webmaster mit seiner EMailanschrift in Rechtsfragen hineinzuziehen!

Aufklärung erscheint langfristig besser als Auge um Auge, Zahn um Zahn, und das Internet ist besser als jedes andere Medium geeeignet, zur klärenden Auseinandersetzung beizutragen. Jeder kann mitschreiben, und wenn das Geschriebene nach 10 Jahren nicht die Schamesröte ins Gesicht treibt, war's wohl recht so.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.