×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Rüstungsbetrieb haftet für Kriegsfolgen • • Von Rule of Law zur Barbarei • • Nicht alle werden Amerikaner • • Wo arbeitet unser Personal? Einzelstaaten reglementieren • • Regimekritik nähert sich dem Verbot • • Zollrecht umfassend erörtert • • Kritiker im Internet aufspüren: Neue Taktik • • Ruhm des toten Sportlers als Marke geschützt • • Neueste Urteile USA

Donnerstag, den 10. Nov. 2005


Aussteigen - Professor werden

 
.   Wer aussteigen und Juraprofessor an einer der 166 AALS-akkreditierten Fakultäten werden will, findet bei madisonian.net Tipps für das Bewerbungsgespräch. Die Anregungen beziehen sich auf die am kommenden Wochenende in Washington stattfindende Bewerbungskonferenz der Association of American Law Schools.

Wichtigster Tipp: Nicht mit der Aktentasche auftreten - das erinnert an eine noch zu nahe geistige Beziehung zum Anwaltsberuf, von dem man sich womöglich noch nicht hinreichend gelöst hat. Kein Wunder, dass der Professor in den USA nicht den Status inne hat, dem man ihm anderenorts zuerkennt.

Dass sich Juraprofessoren hier aus Anwälten rekrutieren, macht Sinn. Anwälte veröffentlichen massenhaft wissenschaftlich, treiben das Recht durch ihre aktive Teilnahme am Gerichts- Gesetzgebungs- und Verordnungsgebungsprozess voran und betreiben die die Rechtsentwicklung durch entscheidende Gremien beeinflussenden Vereine.

Professoren dürfen noch mehr und länger schreiben als Rechtsanwälte und brauchen sich nicht von den Bedürfnissen der Mandantschaft ablenken zu lassen, verdienen dafür aber weniger und haben einen geringeren Einfluss. Vermutlich genießen sie mehr Freizeit. Wie bei den Anwälten bestätigen jedoch auch bei den Professoren die Ausnahmen die Regel.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER