Mangel der Zuständigkeit
CK • Washington. Im Fall Intera Corporation, et al. v. George Henderson III, et al., Az. 04-6081, entschied das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks am 10. November 2005, wie eine wegen mangelnder Zuständigkeit über die Beklagten abzuweisende Klage abzuweisen ist.
Bei der Abweisung besteht die Wahl zwischen Dismissal with Prejudice und Dismissal without Prejudice. Nur im zweiten Fall darf die Klage erneut eingereicht werden. Das Gericht entschied hier, dass die Abweisung nicht mit absoluter Rechtskraft erfolgen durfte, weil trotz der fehlenden Zuständigkeit im Sinne der personal Jurisdiction im Bezirk des erstinstanzlichen Gerichts die Zuständigkeit eines anderen Gerichts bestehen mag.
In diesem Fall muss der Kläger berechtigt bleiben, die Klage nach der ersten Abweisung am richtigen Gericht einzureichen.
In der ausführlichen Begründung erörtert das Gericht mustergültig zahlreiche Fragen zum Zuständigkeitsrecht, einschließlich der specific Jurisdiction unter dem Long Arm Statute von Tennessee, sowie der Berufungsfähigkeit dieser Fragen.