Hersteller muss Gerät sicherer konstruieren
CK • Washington. Die abgewiesene Klage gegen den Hersteller in Sachen Royce Young v. Pollok Engineering Group, Inc. et al., Az. 04-3428, ließ das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks am 15. November 2005 wieder aufleben.
Das Gericht stellte fest, dass ein als gefährlich erachteter Stanzenwechsler im Sinne des Produkthaftungsrechts von Minnesota hätte sicherer konstruiert werden können. Ein sicheres Design existierte bereits vor dem Eintritt des Produkthaftungsfalles. Deshalb muss der Fall vor dem Untergericht weiter untersucht werden. Die Zivilgeschworenen, Jury, werden entscheiden müssen, ob sie das Produkt für haftungsauslösend gefährlich halten.
Das Gericht entlastete den Hersteller von seiner Haftung nicht, nur weil der Arbeitgeber seinem Personal ebenfalls eine Sicherheitspflicht schuldet. Selbst die Tatsache, dass die für das Gerät relevante Standardorganisation ANSI dem Arbeitergeber die Sicherungspflicht beim Einsatz von gefährlichen Geräten auferlegt und im vorliegenden Fall eine zusätzliche Sicherung durch eine von einem anderen Lieferanten zu beziehende Absperrung möglich war, reichte nicht zur Entlastung des Herstellers aus.
Mit einem weiteren Argument wies das Gericht auch die Behauptung des Herstellers zurück, die Bundesarbeitsplatzsicherheitsregelungen, OSHA, würden den Hersteller entlasten. OSHA regelt nach der Auffassung des Gerichts das Verhalten des Arbeitgebers und definiert nicht die Pflichten eines Herstellers.