Stahldumping wird untersucht
CK • Washington. Im Außenhandelsrecht sind Dumpingverfahren für Stahl so sicher wie das Amen in der Kirche. Wer ein Verfahren vom Anbeginn an verfolgen will, ohne sich in die Detailarbeit zu stürzen, dem sei die im heutigen Bundesanzeiger, 70 Federal Register 72787 ff. (December 7, 2005), verkündete Untersuchung des Handels von Stahlherstellern aus verschiedenen Staaten, darunter auch mit Erzeugnissen der B.E.S. Brandenburger
Electrostahlwerke GmbH aus Deutschland, zum Lesen und Weiterverfolgen empfohlen.
Die Antragsteller Connecticut Steel Corp., Gerdau Ameristeel U.S. Inc., Keystone
Consolidated Industries, Inc., ISG Georgetown, Inc. (Mittal Steel
U.S.A. Georgetown) und Rocky Mountain Steel Mills möchten nach §732(b) Tariff Act of 1930 mit ihrem Antrag vom 10. November 2005 am liebsten den ganzen deutschen Stahlmarkt untersuchen lassen. Zum Verfahren siehe auch Kochinke, Der Trade Agreements Act 1979 in den USA, 27 RIW 405 (Juni 1980).