Benutzerzugang legal
CK • Washington. Anwälte gelangten mit Nutzerkennung und Passwort an den Rechner eines Sachverständigen der Gegenseite, der sie nun wegen Verstoßes gegen den Computer Fraud and Abuse Act und den Digital Millennium Copyright Act verklagte.
Das Gericht in Washington, DC, wies die Klage unter Hinweis auf die Verjährung nach dem ersten Gesetz und den einzigen passenden Präzedenzfall zum DMCA, I.M.S. Inquiry Management Systems Ltd. v. Berkshire Information Systems Inc., 307 F. Supp. 2d 521 (SDNY 2004), ab.
Ein Zugang mit genehmigten Zugangsdaten stellt keine Verletzung eines Sicherungssystems im Sinne des DMCA dar, bestätigte das Gericht am 10. November 2005 im Fall Egilman v. Keller & Heckman LLP et al.,, Az. 1:04-cv-00876, vgl. 23 Computer & Internet Reporter 13 (November 30, 2005).