Schiedsgericht beurteilt Schiedsklausel
CK • Washington. Das ordentliche Gericht ist für die Entscheidung zuständig, ob eine Schiedsklausel wirksam ist, entschied der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC im Fall Green Tree Fin.
Corp. v. Bazzle, 539 U.S. 444, 452, 123 S. Ct. 2402, 2407, 156 L. Ed. 2d 414, doch gibt es Ausnahmen, entschied am 16. Dezember 2005 das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks in Sachen Terminix Int'l Co., LP v. Palmer Ranch Ltd. Partnership, Az. 04-14527.
Eine solche Ausnahme greift nach dem heutigen Urteil, wenn die Parteien klar vereinbart haben, dass diese Entscheidung in die Zuständigkeit des Schreidsgerichts fallen soll.
Die Terminix-Urteilsbegründung enthält zudem eine übersichtliche Darstellung der Merkmale für die Nichtigkeit und Trennbarkeit bestimmter Schiedsregeln, insbesondere beim Ausschluss materieller Zuständigkeiten wie beispielsweise des dreifachen oder Strafschadensersatzes.