Musik im Radio, nicht Internet
CK • Washington. Im Radio, nicht im P2P-Internet sollen sich Verbraucher Musik anhören, wenn sie sich auf geplante Musikkäufe vorbereiten.
Eine Fair Use-Rechtfertigung zahlreicher Übernahmen von Musikdateien von nichtlizensierten Internetanbietern wie KaZaA lehnte das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks am 9. Dezember 2005 im Fall BMG Music, et al. v. Cecilia Gonzalez, Az. 05-1314, ab.
Die Entscheidungsbegründung stammt vom einflussreichen Richter Easterbrook. Sie dürfte deshalb auch die Überlegungen anderer Gerichte über die Legitimität der Verbraucherbeteiligung an P2P-Netzwerken, jedenfalls im Musikbereich, beeinflussen.