CK • Washington. Im Fall
Pepsi-Cola Bottling Company of Pittsburg, Inc. v. Pepsico, Inc, Bottling Group, LLC, Az. 03-3134, wehrt sich ein gebietsgeschütztes Getränkevertriebsunternehmen gegen Schritte des Getränkeherstellers, das Netz unabhängiger Vertriebsunternehmen durch eine eigene Vertriebsorganisation nach dem Modell seines größten Wettbewerbers zu ersetzen.
Der von der Tatsachenlage her komplexe Fall zeigt die vorsichtigen Bestrebungen auf, einen unkündbaren Vertriebsvertrag zu beenden. Das Einschalten Dritter, die unter dem Einfluss des Herstellers arbeiten, wird diesem zum Verhängnis.
Die nicht klein zu kriegende Vertriebsfirma wehrt sich unter anderem mit dem deliktischen Schadensersatzanspruch des unzulässigen Eingriffs in bestehende und zukünftige Geschäftserwartungen, Tortious Interference, der auch manchen deutschen Unternehmer in den Vereinigten Staaten überrascht. Schon die Anbahnung einer Vertragsbeziehung mit einem potentiellen Vertragspartner kann einen solchen Anspruch auslösen, wenn sie die bestehende Vertragsbeziehung jener Partei mit einem Dritten gefährdet.
Das Untergericht wies nach der Schlüssigkeitsprüfung diesen Anspruch ebenso wie Ansprüche nach fünf weiteren Rechtsgrundlagen ab. Am 20. Dezember 2005 bestätigte das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks das Urteil teilweise. Doch sandte es neben einem vertragsrechtlichen Anspruch insbesondere den Interference-Anspruch an den District Court zur weiteren Würdigung zurück.
Das Urteil ist lesenswert für jeden, den die Auflösung von Exklusivverträgen und die Frage der Haftung gegenüber unbeteiligten Dritten interessiert, deren wirtschaftliche Interessen von der geplanten Aufnahme von Vertragsverhandlungen gefährdet werden. Die in diesem Fall relevanten Merkmale dieses Torts, die von Staat zu Staat unterschiedlich, doch in groben Zügen vergleichbar sind, lauten:
(1) the existence
of a business relationship or expectancy with the
probability of future economic benefit to the plaintiff; (2) knowledge of the
relationship or expectancy by the defendant; (3) that, except for the conduct
of the defendant, plaintiff was reasonably certain to have continued the
relationship or realized the expectancy; (4) intentional misconduct by
defendant; and (5) damages suffered by plaintiff as a direct or proximate
result of defendant's misconduct.
PulseCard, Inc. v. Discover Card Servs., Inc., 917 F. Supp. 1488, 1498 (D. Kan. 1996).
Nach dem hier angewandten Recht von Kansas muss zudem das Merkmal der bösen Absicht,
Malice, erfüllt sein.