CK • Washington. Die eidlichen Versicherungen, mit denen
Musikverbände in Massenverfahren Dateien bestimmten Quellen und Hörern im Rahmen von Ausforschungsverfahren gegen ihre P2P-Kundschaft zuordnen wollen, sind nicht stichhaltig. Eine neue
eidliche Versicherung,
Affidavit, vom 28. Dezember 2005 des Gutachters Zi Mei gelangt zum Ergebnis, dass das von der Musikindustrie verwandte Jonathan Whitehead-Gutachten wissenschaftlich unhaltbar ist.
Zudem bestätigt Zi Mei die alte Wahrheit, dass eine IP-Anschrift keinen verlässlichen Rückschluss auf Benutzer eines P2P-Dateienverteilsystems ermöglicht. Unter anderem ergibt sich aus einer IP-Anschrift kein Hinweis auf einen bestimmten Rechner, da auch andere Rechner, und selbst Nachbarn oder Personen auf der Strasse nebenan, mit Rechnern oder Spielkonsolen über dieselbe IP-Anschrift an das Internet gelangen und Musik auf ihre Geräte übertragen können.
Das Mei-Gutachten aus dem Atlantic Recording Corporation et al. v. Does 1-25-Verfahren im untersten Bundesgericht des Südbezirks im Staate New York, Az. 05 CV 9111, trägt nichts revolutionär Neues vor, sondern stellt in übersichtlicher Form elementares Wissen aus dem Technikbereich Musikkopie und Internet zusammen. Mei folgert vor seinem Eid:
17. Based on the foregoing, plaintiffs' "investigation" of alleged copyright infringement is inherently unreliable and unscientific, and does not form an appropriate basis for invading the privacy of internet users.