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Sonntag, den 02. April 2006

Wieder 6 Stunden  

.   Seit heute morgen beläuft sich der transatlantische Zeitunterschied nach Washington wieder auf sechs Stunden, nachdem heute früh die Uhren umgestellt wurden. So mancher verpasste Termine, doch für Juristen dürfte das erst morgen kritisch werden.


Sonntag, den 02. April 2006

Versichert bei Faxspam?  

.   Muss der Unternehmenshaftpflichtversicherer für die Verteidigung des Kundenunternehmens zahlen, das wegen eines unerwünschten Telefaxes an einen Geschäftspartner mit einer Sammelklage nach dem Telephone Consumer Protection Act, 47 USC §227 überzogen wird?

Diese Frage bejaht das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks am 27. März 2006 in Sachen Park University Enterprises, Inc. v. American Casualty Co. of Reading, PA, Az. 04-3197, und bestätigte das Urteil des Untergerichts, Park Univ. Enters., Inc. v. Am. Cas. Co. of Reading, Pa., 314 F. Supp. 2d 1094 (D. Kan. 2004). Der TCPA verbietet to use any telephone facsimile machine, computer, or other device to send an unsolicited advertisement to a telephone facsimile machine.

Der Deckungsschutz der Police erfasst Personenschaden, bodily injury, Sachschaden, property damage, und Werbungsschaden, advertising injury. Letzteres umschließt consequential bodily injury, arising out of ... [o]ral or written publication of material that violates a person's right of privacy.

Das Gericht verwehrt der Beklagten die Einrede, der einen Verlust von Tinte und Papier auslösende absichtliche Faxversand stelle keinen versicherbaren Un-, Zu- oder Vorfall dar. Die Schädigungsabsicht bestand aus der maßgeblichen Sicht der Klägerin nicht, die eine bestehende Beziehung ausbauen wollte, selbst wenn sie sich hinsichtlich der Geschäftsbeziehung geirrt haben mag. Für den Versand sei auch bedeutsam, dass eine Vertreterin des Faxempfängers an einem Seminar der Klägerin teilgenommen hatte.

Zum undefinierten Begriff der Privatsphäre mit seinen Merkmalen Seclusion und Secrecy erklärte die Beklagte, dass Eingriffe in die Rechte Vertraulichkeit und Datenschutz unter den Deckungsschutz fallen, nicht hingegen Eingriffe in das Recht auf eine Freiheit von Belästigungen. Zwei Berufungsgerichtsbezirke verteten diese Auffassung, drei andere lehnen sie ab. Dieses Gericht schließt sich der Meinung an, das Gesetz schütze das Recht, in Ruhe gelassen zu werden, to be left alone. Da zudem die laut Police notwendige Veröffentlichung nicht an Dritte gerichtet sein muss, greift der Versicherungsschutz für das behauptete Faxspam, bestimmt es.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.