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Donnerstag, den 06. April 2006

Donnerstag, den 06. April 2006

Anwaltshaftung ausgedehnt  

HG - Washington.   Muss ein Mandant, der seinen Anwalt wegen Fehlern im verlorenen Prozess verklagen möchte, zunächst den Berufungsweg einschlagen? Im Fall American Reliable Insurance Co. v. Boris Navratil, Az. 05-30583, hatte der Kläger nach dem Prozess einen Vergleich mit der Gegenseite abgeschlossen, auf die Einlegung der Berufung verzichtet, und dann den eigenen Anwalt verklagt.

Der verklagte Rechtsanwalt machte als Einrede den Grundsatz des equitable Estoppel, einer Art Verwirkung, geltend. Durch den Verzicht auf die Berufung habe die Mandantschaft den Anspruch auf Schadensersatz aus Anwaltshaftung verwirkt.

Das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks entschied am 29. März 2006, dass das Präzedenzfallrecht nicht unbedingt von einer Verwirkung ausgeht, selbst wenn es als Schadensminderungspflicht davon ausgeht, dass die notwendigen Rechtsmittel auszuschöpfen sind. In diesem Fall war die Klage trotz des Berufungsverzichts zulässig.

Die Urteilsbegründung ist auch unter dem Aspekt der parallelen bundes- und einzelstaatlichen Rechtsordnungen interessant. Das Gericht ist an einzelstaatliches Recht gebunden. Dieses weist jedoch keinen konkret zutreffenden Präzedenzfall auf. In der Regel sollen die Bundesgerichte den einzelstaatlichen Gerichten bei der Weiterentwicklung einzelstaatlichen Rechts nicht vorgreifen. Sie legen daher die ungeklärte Rechtsfrage dem einzelstaatlichen Gericht zur Entscheidung vor. In diesem Fall ging das Gericht einen anderen Weg.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.