Schiedsrecht nach Staatsrecht
CK • Washington. Zu den wichtigsten Rechtsgrundsätzen der USA zählt dieser Satz aus Erie Railroad Co. v. Harry J. Tompkins, 304 US 64 (1938):
Dieser Grundsatz trifft auch auf das Schiedsrecht zu, entschied das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks am 9. Mai 2006 in Sachen Michael W. Stutler et al. v. T.K. Constructors, Inc., Az.04-6436, S. 4. Trotz einer Schiedsklausel hatten die Kläger den Prozess vor das Gericht gebracht, welches den Antrag der Beklagten auf Aussetzung und Verweisung an das Schiedsgericht mit der Begründung ablehnte, die Kosten des Schiedsverfahrens wären für die Kläger unzumutbar.
Das Berufungsgericht sah den dem Bundesrecht entnommenen Unzumutbarkeitsgedanken als unanwendbar auf einen dem einzelstaatlichen Recht unterliegenden Vertrag an. Das auf den Vertrag anwendbare Recht von Kentucky sieht keine solche Ausnahme von der gesetzlichen Anerkennung von Schiedsklauseln an. Nach dem Federal Arbitration Act und dem in Kentucky umgesetzten Uniform Arbitration Act, K.R.S. §417.050, ist der Beschluss aufzuheben und der Streit dem Schiedsgericht vorzulegen.
Except in matters governed by the Federal Constitution or by acts of Congress, the law applied in any case is the law of the state.