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Freitag, den 19. Mai 2006

Tragödie oder Komödie  

.   Katastrophale Auswirkungen befürchten Befürworter eines alle Sünden vergebenden Einwanderungsgesetzes, HR. 4437, S. 2611. Die Diskussion zum heiklen Thema läuft oft Hochtouren.

Die Bibel belege, dass seit dem alten Testament die Souveränität der Staaten gottgewollt sei, mithin niemand ungestraft über Grenzwälle springen dürfe. Der Turmbau zu Babel beweise, dass Jesus jedem Volk seine eigene Sprache zuweisen wollte und daher die Verfassung der USA so anzupassen sei, dass fremde Sprachen in der Öffentlichkeit unvernehmbar werden. Was heute im Radio oder Sektenfernsehen, doch selbst in reputablen Programmen verzapft wird, ist nicht zu fassen.

Andere meinen, die religiösen Gruppen müssten nun von den Republikanern auf die Demokraten umschwenken, da Bush der Illegalität das Wort rede, indem er eine Amnestie plane und behaupte, die geplante Reform sei keine Amnestie.

Während dessen verzichten Honduraner und Nikaraguaner auf die Verlängerung ihrer am 1. Juni auslaufenden Sondervisen. Sie glauben an ein Machtwort des Präsidenten, der ihnen seinen Schutz versprochen hat. Dabei vergessen sie, dass 2006 ein Wahljahr ist und Reformen in der Regel jahrelang im Kongress vorbereitet werden. Bush fehlt die Macht eines Diktators und ist kein Jesus, der Wunder wirkt, auch wenn er sie versprechen sollte.

Dabei geht die Debatte um den Film DaVince Code fast unter, die uns die vergangenen Tage ständig unter die Nase gerieben wurde: Meinungsfreiheit, Geschichtsverfälschung und vielerlei mehr. Nur die katholische Kirche ist aus dem Schneider. Für sie sprechen Einsichtige, die die Bibel nicht als Biologiebuch, politisches Vademecum oder Geschichte der Geschichte ansehen, sondern als Glaubenswerk. Extremisten können andere Auffassungen vertreten, und so stellen sie sich auch dar: extrem.


Freitag, den 19. Mai 2006

Freitag, den 19. Mai 2006

Kampfstimmung  

.   Kampfstimmung entfacht Prof. Christoph Paulus aus Berlin in Abwehrstrategien gegen missbräuchliche Klagen in den USA mit guten Argumenten. Wie hier schon oft erörtert, stellt der immer häufiger belegbare Missbrauch des US-Rechtswesens durch Klägervertreter ein Merkmal dar, das bei der Abwehr von Zustellungen einer Klage aus den USA nach der Haager Übereinkunft in Deutschland und zudem bei Anträgen in Deutschland auf Anerkennung und Vollstreckung von US-Urteilen bedeutsam wird.

Prof. Paulus gibt einer der Abwehrstrategien einen Namen, indem er auf die BGH-Entscheidung vom 11. November 2003, WM 2004, 34, Az. VI ZR 271/02, verweist und den sittenwidrigen Missbrauch der Rechtsordnung in den USA mit §826 BGB verbindet. Im Ergebnis kann daraus ein anspruchsbegründender Ansatz für positive Feststellungsklagen in Deutschland werden, um das US-Verfahren abzuwehren.

Sein zweiter Ansatz führt auf eine implizite Rechtsstaatsprinzipienprüfung und Ergänzung des deutschen Orde Public anhand von Art. 6 EMRK-Garantien hinaus. Insbesondere nach der Rücknahme der Verfassungsbeschwerde von Bertelsmann lesenswert: Recht der Internationalen Wirtschaft, April 2006, S. 258.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.