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Samstag, den 20. Mai 2006

Recht dynamisch  

.   Das Common Law lebt davon, dass der Rechtsanwalt sich mit neuen Sachverhalten auseinandersetzen darf, für die das Recht keine Lösung kennt. Strafverteidiger freuen sich daher über die Mitteilung, dass die Polizei im US-Staat Maryland einen 14-Jährigen auf der Straße anhielt, belog und ihm ein Wattestäbchen für einen DNA-Test in den Mund schob. Seit einem Monat sitzt der Junge nun nach der Sex-Beschuldigung einer 13-Jährigen im Gefängnis und harrt der Lösung der Rechtsfrage über die Zulässigkeit der Beweisbeschaffung.

Mit einem Durchsuchungsbefehl, Search Warrant, wäre die DNA-Beschaffung in Maryland wahrscheinlich zulässig gewesen. In manchen Staaten der USA reicht aufgrund gesetzlicher Regelungen das Öffnen des Mundes als Zeichen der Zustimmung und Verwertbarkeit des Beweismittels. Die zugrundeliegende Anschuldigung, sexual Assault, reicht von einem Kuss bis zur Schwelle zur Vergewaltigung.


Samstag, den 20. Mai 2006

Anklage gegen Sammelkläger  

.   Die Strafanklage vom 18. Mai 2006 gegen eine in mehreren Staaten agierende Kanzlei von Sammelklägeranwälten wegen strafbarer Zuwendungen an Sammelkläger ist in Sachen United States of America v. Milberg Weiss Bershad & Schulman LLP, David Bershad et al., Az. 05-587(A)-DDP, nun bei Findlaw veröffentlicht.

Die 102 Seiten lange Anklageschrift reicht von der Verschwörung über Geldwäsche bis zu zahlreichen anderen Tatbeständen und sieht die Vermögenseinziehung vor. Die Straftaten beziehen sich auf verletzte Treuepflichten der Sammelklägeranwälte gegenüber den vertretenen Mitgliedern der klagenden Klasse, nicht den Missbrauch des Sammelklagesystems.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.