Zuwenig Lizenzen, zuviel Kopien
CK • Washington. Das Polizeiamt erwarb 3.663 Softwareprogramme und installierte sie durch Disk-Imaging so, dass das Programm auf 6.007 Geräten laufen konnte, jedoch gleichzeitig nur auf 3.663 PCs. Der Softwarehersteller und das Amt vertreten unterschiedliche Auffassungen über diese Nutzung.
Die Polizei geht davon aus, dass sie 3.663 Kopien des Programms erwarb, die sie nutzen darf. Daran hat sie sich gehalten. Der Softwarehersteller behauptet hingegen, er habe 3.663 Lizenzen verkauft, und die Polizei habe diese illegal kopiert.
Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks entschied in Sachen Wall Data Inc. v. Los Angeles County Sheriff's Department et al., Az. 03-56559, dass das Kopieren kein entlastender essential Step für das Disk-Imaging-Verfahren und damit nach 17 USC §117(a)(1) rechtswidrig sei. Zudem stelle das Kopieren im Sinne des Urheberrechts keinen Fair Use dar, §107, den das Gericht in seiner 77-seitigen Begründung ausführlich erörtert.