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Mittwoch, den 26. Juli 2006


Technik und Wissen zählen

 
.   Mit der Prüfungstechnik muss man ebenso vertraut sein wie mit dem Recht, wenn man das District of Columbia Bar Exam bestehen will. Gegenwärtig drücken hunderte von Anwärtern zur Anwaltschaft in Washington die Prüfungsbänke bei der Catholic University Law School. Viel Erfolg den Teilnehmern, unter denen auch ein GALJ-Autor zu finden ist!

Anders als in manchen Staaten sind die Zulassungsbedingungen zur Rechtsanwaltszulassungsprüfung im District of Columbia streng; ein einfacher LLM reicht nicht. Andererseits ist die D.C. Bar bei der Zulassung von bereits in anderen Staaten zugelassenen Anwälten ungewöhnlich großzügig. Obwohl sie nicht im Recht der Hauptstadt geprüft sind, dürfen auch sie mit einem Waiver hier tätig werden.



Patent erhalten, Immunität verloren

 
.   Mit acta iure gestionis, gewerblichem, nichthoheitlichem Auftreten, verliert ein fremder Staat seine Immunität vor der amerikanischen Gerichtsbarkeit. Am 14. Juli 2006 verlor Australiens Wissenschaftsbehörde CSIRO vor dem Bundespatentberufungsgericht in Washington seine Immunität nach dem Foreign Sovereign Immunities Act, FSIA, weil das Gericht den Erwerb eines WLAN-Patents in den Vereinigten Staaten als unter die commercial Activity Exception zum FSIA fallend erachtete.

Das Urteil in Sachen Intel Corporation, Dell, Inc., Microsoft Corporation et al. v. Commonwealth Scientific and Industrial Research Organisation, Az. 06-1032, steht nach einer Kommentierung im Widerspruch zu Vorgaben des Obersten Bundesgerichtshofs der Vereinigten Staaten, in denen für die Einzelstaaten der USA die Immunität im Zusammenhang mit Ansprüchen nach dem Elften Verfassungszusatz und dem Patenterwerb ausdrücklich nicht abgesprochen wurde.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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