Sammelklagen weiter eingeschränkt
CK • Washington. Mit dem Class Action Fairness Act of 2005 schränkte der Bund Sammelklagen ein, indem er ihre Konsolidierung verlangte und Zuständigkeitsregeln für bundesweite Klagen einführte, um den Missbrauch auf einzelstaatlicher Ebene einzugrenzen. Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks grenzte in Sachen Jeffrey Hart v. FedEx Ground Package System, Inc., Az. 06-2903, die Zulässigkeit der Behandlung dieser Prozesse auf einzelstaatlicher Ebene weiter ein.
Mit seinem Urteil vom 9. August 2006 übertrug es dem Kläger die Beweislast für die Anwendbarkeit einer CAFA-Ausnahme, wonach ein Verfahren an das einzelstaatliche Gericht verwiesen werden darf, wenn der Fall überwiegend Parteien aus jenem Staat betrifft.
Wenn wie hier bei einem landesweit aktiven Unternehmen die Beteiligten vorwiegend aus anderen Staaten stammen, dann greift die von CAFA sanktionierte Ausnahme zur Diversity Jurisdiction, 28 USC §1332(c)(1), die einzelne auf Kläger- und Beklagtenseite aus dem gleichen Staat stammende Parteien unberücksichtigt lässt. Der Beweislast darf der Kläger in dem am Untergericht fortzuführenden Discovery-Verfahren zur Beweisermittlung entsprechen.