Auslobung zulässig, riskant
CK • Washington. Eine Belohnung von $5 Mio. für Informationen zur Festnahme eines Flüchtigen versprach mit einem Dekret der Interimspräsident von Peru. Der Anspruch kann in den USA gegen Peru durchgesetzt werden, bestimmte das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks am 1. November 2006. Der Staat hatte sich vertraglich wie ein Privater verhalten, sodass die Immunitätsausnahme für gewerbliche Handlungen griff. Ius gestionis kann nach dem Urteil in Sachen Jose Guevara v. Republic of Peru et al., Az. 05-16235, jede öffentlich-rechtliche Körperschaft der Welt bei einer Auslobung diesem Risiko nach 28 USC §1605(a)(2) aussetzen. FSIA Amerika